Kapitel 17 Mitglieder

Nur lebende biologische Organismen werden als Mitglieder akzeptiert, sofern sie dem zustimmen. Das Erbgut vorhandener Mitglieder definiert indirekt den Schutzgrad aller anderen Wesen.

Das System wird mit einer beliebigen Mitgliederzahl arbeiten, kann zunächst also beispielsweise auf kommunaler oder nationaler Ebene angewendet werden. Es wird im Wohle seiner Mitglieder arbeiten und kann jederzeit auf weitere Wesen ausgedehnt werden.

Darüberhinaus ist es wichtig zu berücksichtigen, dass der Sinn unserer Existenz dabei mit Religion und Natürlichkeit aufrechterhalten werden muss, wie die folgenden Abschnitte darlegen.