Kapitel 20 Idee

Warnung: Das nachfolgende Regelwerk stammt aus einer alten Konzeptbeschreibung, veranschaulicht aber gut die Idee hinter Specios.

1. Das Wohlbefinden exisitierender Lebewesen muss so gut wie möglich gewahrt werden, sodass eine relative Gleichberechtigung zwischen allen Wesen entsteht.

1.1. Dabei müssen Mitglieder eines Supera Specios, im folgenden Mitglieder genannt, dafür sorgen, dass alle Mitglieder erhalten bleiben, d. h. es dürfen auch keine Opferungen gegen den Willen des Opfernden stattfinden.

1.1.1. Unter “erhalten bleiben” versteht sich die Erhaltung eines gewissen Gerades an Wohlbefinden, welcher über folgenden beispielhaften Zuständen liegt: Tod, irreversible Verletzungen (körperliche wie seelische).

1.2. Der Grad des zu wahrenden Wohlbefindens hängt von der Wichtigkeit des jeweiligen Lebewesens ab.

1.2.1. Die Wichtigkeit eines Lebewesens berechnet sich wie folgt: Entwicklungsgrad * Intelligenz.

1.2.2. Die Wichtigkeit einer Gattung berechnet sich wie folgt: \(\frac{\text{Durchschnittliche Wichtigkeit ihrer Lebewesen}}{\text{Prozentualer Anteil dieser Gattung in ihrem Lebensraum}}\)

1.2.3. Die Wichtigkeit von Mitgliedern ist etwas höher als die Wichtigkeit gleichwertiger Nicht-Mitglieder.

2. Ein Supera Specios kann auf weitere Wesen erweitert werden, sofern beide Parteien einverstanden sind und jedes Mitglied das Specios akzeptiert.

2.1. Aus 1.1. folgt, dass ein Supera Specios nicht (wieder) aufgeteilt werden kann, eine Verschmelzung muss also sorgfältig durchdacht werden.

2.2. Direkte Verwandte eines jeden Mitgliedes oder Arten mit biologisch ähnlichem Aufbau bekommen entsprechend des Verwandtschaftsgrades (biologischer Übereinstimmung) einen entsprechenden Schutzstatus (welcher aufgehoben werden kann, sofern entsprechendes Wesen die Absicht hat gegen 1.1. bzgl. eines der Mitglieder zu verstoßen) und die Empfehlung in das System integriert zu werden.

2.2.1. Neugeborene eines Mitgliedes werden automatisch in das Supera Specios integriert.